AGB

Allg. Geschäftsbedingungen Grafikdesign

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Pulsis Media GmbH und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, welche die Pulsis Media GmbH nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die Pulsis Media GmbH ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

Die Pulsis Media GmbH beteiligt sich an Ausschreibungen oder Wettbewerbspräsentationen nur dann, wenn die erforderlichen Leistungen im Rahmen der Präsentation angemessen honoriert werden. Hierzu zählen Recherche, strategische Überlegungen und Empfehlungen, Planung und Entwicklung von Ideen sowie Ausarbeitung von Vorschlägen zur Durchführung. Kostenlose Leistungen mit dem Ziel einer späteren Auftragserteilung oder Vergütung werden daher nicht erbracht. Die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge durch die Pulsis Media GmbH sowie deren Vorstellung werden deshalb grundsätzlich in Rechnung gestellt.

 

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Pulsis Media GmbH weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
  • Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber der Pulsis Media GmbH zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
  • Die Pulsis Media GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Pulsis Media GmbH bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
  • Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen der Pulsis Media GmbH und dem Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  • Die Pulsis Media GmbH ist bei einer Vervielfältigung, Verarbeitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Pulsis Media GmbH zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Pulsis Media GmbH, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
  • Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten der Pulsis Media GmbH formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf es dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pulsis Media GmbH.


2. Vergütung

  • Die Vergütung sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
  • Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergütung beträgt.
  • Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Pulsis Media GmbH. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung der Pulsis Media GmbH erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessene Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent zu zahlen.


3. Fremdleistungen

  • Die Pulsis Media GmbH ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Pulsis Media GmbH hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
  • Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung der Pulsis Media GmbH abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Pulsis Media GmbH im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.


4. Eigentum, Rückgabepflicht

  • An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind der Pulsis Media GmbH spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht der Pulsis Media GmbH, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.


5. Herausgabe von Daten

  • Die Pulsis Media GmbH ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass die Pulsis Media GmbH ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  • Hat die Pulsis Media GmbH dem Auftaggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Pulsis Media GmbH verändert werden.
  • Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
  • Die Pulsis Media GmbH haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.


6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

  • Der Auftraggeber legt der Pulsis Media GmbH vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.
  • In den Angeboten der Pulsis Media GmbH ist eine Korrekturphase enthalten. Bei weiteren Korrekturphasen behalten wir es uns vor, gemäß unserem Stundensatz die zusätzliche Zeit zu verrechnen.
  • Soll die Pulsis Media GmbH die Produktionsüberwachung durchführen, schließen sie und der Auftraggeber darüber eine schriftliche Vereinbarung ab. Führt die Pulsis Media GmbH die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.
  • Von allen vervielfältigen Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Pulsis Media GmbH zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.


7. Haftung und Gewährleistung

  • Die Pulsis Media GmbH haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für das Erreichen des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalspflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die die Pulsis Media GmbH auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
  • Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung der Pulsis Media GmbH oder seiner Erfüllungshilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Pulsis Media GmbH oder ihrer Erfüllungshilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung an Leib und Leben, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Pulsis Media GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  • Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und auf Rechnung des Auftraggebers.
  • Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnung übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung der Pulsis Media GmbH diesbezüglich entfällt.
  • Die Pulsis Media GmbH haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtlicher Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherche hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
  • In keinem Fall haftet die Pulsis Media GmbH für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist sie verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihr bei der Durchführung des Auftrages bekannt werden.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von der Pulsis Media GmbH erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber der Pulsis Media GmbH zu rügen. Das Rügen von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, das Rügen nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflcht gilt die Werkleistung der Pulsis Media GmbH in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.


8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  • Im Rahmen des Auftrages besteht für die Pulsis Media GmbH Gestaltungsfreiheit. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
  • Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Pulsis Media GmbH eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht der Pulsis Media GmbH, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
  • Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Pulsis Media GmbH übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Pulsis Media GmbH im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Die Freistellungsverpflichtung entfällt, sofern der Auftraggeber nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft.


9. Schlussbestimmungen

  • Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Firmensitz der Pulsis Media GmbH als Gerichtsstand vereinbart.
  • Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
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  • Hier finden Sie unsere Allgemeinen
    Geschäftsbedingungen Grafikdesign
    als PDF-Version.

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